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Jahrespressegespräch des Verwaltungsgerichts Göttingen

Die Verfahrenslaufzeit von Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Göttingen konnte trotz einer hohen Belastung mit Asylverfahren im Jahr 2017 noch einmal verringert werden.

Zu Beginn des Jahrespressegesprächs gab die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Göttingen, Frau Dr. Stefanie Killinger, einen kurzen statistischen Überblick über den Geschäftsanfall des Gerichts. Der Anteil der Asylverfahren am gesamten Geschäftsanfall sei von etwa einem Drittel im Jahr 2016 auf knapp zwei Drittel im Jahr 2017 gestiegen. Die Zahl der eingegangenen Asylverfahren sei von 829 im Jahr 2016 auf 2042 im Jahr 2017 nach einem starken Anstieg von 2015 auf 2016 nochmals deutlich angestiegen. Dr. Killinger betonte, dass dieser Anstieg nicht überraschend gekommen und das Gericht in der Vergangenheit rechtzeitig mit hoch motivierten Kolleginnen und Kollegen im Richterdienst und im Folgedienst verstärkt worden sei. Dadurch sei es im abgelaufenen Jahr trotz der spürbar gewachsenen Belastung noch einmal gelungen, die Laufzeit der beim Gericht anhängigen Klageverfahren zu verringern. Ein Klageverfahren dauere durchschnittlich 6,5 Monate und ein Eilverfahren 1,3 Monate vom Eingang bis zur Entscheidung.

Anschließend warf Frau Dr. Killinger einen Blick zurück auf wichtige Entscheidungen des Jahres 2017 und gab einen Ausblick auf die 2018 zu erwartenden Entscheidungen.

So seien beim Gericht 2017 u.a. mehrere Klagen privater Altkleiderentsorger, die in Göttingen tätig werden wollten, die Klage einer hauptamtlichen Bürgermeisterin wegen der Pflicht, Einkünfte aus Nebentätigkeiten abzuführen, die Klage eines Bürgers wegen der Überwachung des Fahrzeugverkehrs durch eine sog. Dashcam, eine Klage wegen Lärmimmissionen ausgehend von den Gandersheimer Domfestspielen und die Anträge mehrerer Mieter des City Centers Northeim wegen einer von der Stadt verfügten Nutzungsuntersagung anhängig gewesen.

Für 2018 erwarte sie Entscheidungen u.a. zur Frage, ob das Vertreten von Gedankengut sog. Reichsbürger durch eine Polizistin zu einem Amtsausübungsverbot führen kann, dazu, ob der Ausschluss von Frau Dana Guth aus der AfD-Kreistagsfraktion Göttingen rechtmäßig war, zu dem Bürgerbegehren "Weiches Wasser Bovenden", zu der Festsetzung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots für islamistische Gefährder, zu der Rückforderung von Sanierungszuschüssen von der Stadt Göttingen, die diese vom Land für den Ausbau der Fußgängerzone erhalten hat sowie zu einer Klage der Heliosklinik Northeim, bei der es um die Aufnahme von 20 Krankenhausbetten in die Krankenhausplanung des Landes geht. Nach einem Jahr Pause würden auch die Straßenreinigungsgebühren wieder Thema sein.

„Zahlenmäßig werden für unsere Kolleginnen und Kollegen 2018 verständlicherweise Verhandlungen in Asylsachen im Vordergrund stehen“, sagte Frau Dr. Killinger den anwesenden Medienvertreterinnen und -vertretern. Allen Kolleginnen und Kollegen sei bewusst, dass die Zeit der Ungewissheit über den Aufenthaltsstatus für die ausländischen Flüchtlinge möglichst kurzgehalten werden sollte, ohne dass den Beteiligten anderer Verfahren hieraus unzumutbare zeitliche Nachteile erwüchsen.

Zum Abschluss bedankte sich Dr. Killinger bei den anwesenden Medienvertretern für die nachhaltig gute Zusammenarbeit, die sich auch unter ihrer Leitung fortgesetzt habe.

„Wir werden Sie auch 2018 über alles Wissenswerte aus dem Verwaltungsgericht Göttingen aktuell auf dem Laufenden halten und freuen uns auf Ihre Unterstützung“, versprach Dr. Killinger den Medienvertreterinnen und -vertretern bei der Verabschiedung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Dieter Wenderoth

Verwaltungsgericht Göttingen
Berliner Straße 5
37073 Göttingen
Tel: 0551 403-2027
Fax: 05141 5937-33300

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