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Verwaltungsgericht bestätigt Versammlungsverbot für NPD-Veranstaltung im Wesentlichen

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Beschluss von heute das von der Stadt Göttingen ausgesprochene Verbot eines Versammlungsumzuges der NPD durch die Göttinger Innenstadt bestätigt (1 B 222/16).

Das Gericht hat die Einschätzung der Stadt Göttingen und der Polizeiinspektion Göttingen für nachvollziehbar und überzeugend gehalten, wonach es mit den zur Verfügung stehenden Polizeikräften nicht möglich sein werde, von außerhalb der Versammlung drohende Gefahren rechtzeitig und effektiv abzuwehren. Nach Auswertung der im Internet und auch in Göttingen vielfach verbreiteten Aufrufe verschiedener Gruppen zu Gegendemonstrationen sei damit zu rechnen, dass diese Gegenaktionen z.T. auch mit Gewalttaten einhergingen. Es sei mit etwa 150 Versammlungsteilnehmern und ungefähr 1500 Gegendemonstranten zu rechnen, von denen knapp 380 als gewaltbereit eingestuft würden. Der Polizei stünden zum Schutz der Versammlung jedoch nur ca. 1.100 Beamtinnen und Beamte zur Verfügung. Dies reiche nicht, eine sich fortbewegende Versammlung zu schützen. Es sei versucht worden, mehr Sicherheitskräfte auch aus anderen Bundesländern zu gewinnen. Dies sei jedoch wegen bundes- und landesweit zahlreicher anderer sicherheitsrelevanter Veranstaltungen am 10. September 2016 nicht gelungen. Wegen dieses polizeilichen Notstandes sei die Versagung jeder Art von Umzug durch Göttingen rechtlich nicht zu beanstanden. Der einstweilige Rechtsschutzantrag des Veranstaltungsleiters, Herrn Willke, der sich auf verschiedene Strecken durch Göttingen bezogen hatte, sei deshalb abzulehnen.

Lediglich soweit die Stadt die alternativ auf dem Bahnhofsvorplatz zugelassene Versammlung auf die Zeit von 11.00 bis 13.00 begrenzt hatte, hatte der Antrag Erfolg. Für diese zeitliche Begrenzung ließ sich eine sachgerechte Begründung nicht finden, so dass die Versammlung bis 15.00 Uhr zugelassen wurde.

Soweit die Beteiligten unterliegen, können sie Beschwerde beim Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.09.2016

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Dieter Wenderoth

Verwaltungsgericht Göttingen
Berliner Straße 5
37073 Göttingen
Tel: 0551 403-2027
Fax: 05141 5937-33300

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