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Verwaltungsgericht findet weitere Teilstudienplätze für Studienbewerber der Humanmedizin

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Beschluss vom 29. April 2019 die Universität Göttingen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorläufig verpflichtet, weitere 14 Studienbewerber für den vorklinischen Abschnitt des Humanmedizinstudiums zuzulassen (8 C 20/19 u.a.).

Die Zahl der bei der Georg-August-Universität Göttingen im Studiengang Humanmedizin zu vergebenden Studienplätze ist vom Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur für das Sommersemester 2019 im 1. Fachsemester auf 182 Studienplätze (147 Voll- und 35 Teilstudienplätze) festgesetzt worden. 169 Antragsteller haben beim Verwaltungsgericht Göttingen um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht, weil sie der Ansicht waren, die festgesetzte Kapazität schöpfe die wirklichen Ausbildungskapazitäten der Universität nicht aus. Diesen Anträgen hat das Gericht jetzt insoweit stattgegeben, als es die Universität verpflichtet hat, über die festgesetzte Kapazität hinaus weitere 14 Studienbewerber im 1. Fachsemester zuzulassen. Die Zulassungen beschränken sich allerdings auf den vorklinischen Abschnitt der Ausbildung. Ein weiterer Studienplatz ergab sich für das 2. Fachsemester.

Zur Begründung führte das Gericht aus, maßgeblich für die Lehrkapazität seien die im Stellenplan vorhandenen Stellen. Eine hierin von der Uni vorgenommene Kürzung um drei, bisher für die Lehre verwendeten Stellen könne nicht anerkannt werden. Zum einen sei diese Kürzung im maßgeblichen Berechnungszeitpunkt noch nicht wirksam gewesen, zum anderen seien personalwirtschaftliche Bedürfnisse nicht hinreichend gegen die durch das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) geschützten Interessen der Studienbewerber abgewogen worden.

Die jeweils unterlegenen Beteiligten können gegen diesen Beschluss binnen zwei Wochen Beschwerde bei Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.05.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Dieter Wenderoth

Verwaltungsgericht Göttingen
Berliner Straße 5
37073 Göttingen
Tel: 0551 403-2027
Fax: 05141 5937-33300

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