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Verwaltungsgericht lehnt Klage der Stadt Dassel gegen den Landkreis Northeim ab

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Urteil vom 22. Juni 2017 eine Klage der Stadt Dassel gegen den Landkreis Northeim wegen der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung einer Windenergieanlage
- WEA - in der Nähe von Lüthorst abgewiesen (2 A 96/15).

Im Zuge eines immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens auf Errichtung einer WEA mit einer Nennleistung von 2.500 Kw und einer Gesamthöhe von knapp 200 Metern in der Gemarkung Dassel bat der beklagte Landkreis die Stadt, wie in solchen Fällen vorgesehen, ihr Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erteilen. Dies lehnte die Stadt ab, weil sie einen Flächennutzungsplan aufgestellt hatte, der Vorrangflächen für die Windenergienutzung vorsah und die Anlage nicht auf dieser Fläche errichtet werden sollte. Der Landkreis hielt diese Flächennutzungsplanung für rechtswidrig, weil ihr kein hinreichendes Planungskonzept zugrunde gelegen habe. Er ersetzte daraufhin durch gesonderten Bescheid das gemeindliche Einvernehmen. Gleichzeitig erteilte er der Betreiberfirma die Genehmigung zur Errichtung der WEA und setzte die Stadt hiervon in Kenntnis.
Gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens erhob die Stadt Dassel nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage. Gegen die Genehmigungsentscheidung unternahm die Stadt nichts.

Das Gericht hat die Klage für unzulässig gehalten und sie abgewiesen. Das gemeindliche Einvernehmen habe nur im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Bedeutung. Sei dieses bestandskräftig abgeschlossen, komme der Ersetzungsentscheidung kein eigenständiger Regelungsgehalt und damit auch keine angreifbare Belastung mehr zu. Damit fehle der Stadt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen die Ersetzungsentscheidung.

Das Gericht hat die Berufung gegen diese Entscheidung zugelassen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.06.2017

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Dieter Wenderoth

Verwaltungsgericht Göttingen
Berliner Straße 5
37073 Göttingen
Tel: 0551 403-2027
Fax: 05141 5937-33300

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