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Geschäftsverteilungsplan 2023

Geschäftsverteilungsplan des VG Göttingen für das Jahr 2023 i. d. F. vom 24.11.2022 und vom 25.11.2022, 20.02.2023 und vom 07.09.2023 (redaktionell geändert am 15.08.2023)

Der Geschäftsverteilungsplan steht für Sie zum Download auf dieser Seite bereit.


B. Verteilung der Geschäfte auf die Kammern

I. Allgemeines

1. Die Zuständigkeit der Kammern sowohl für die neu eingehenden als auch für die bereits anhängigen Streitsachen richtet sich nach den ihnen unter II. zugewiesenen Sachgebieten. Das gilt auch für zurückverwiesene Streitsachen, die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie für die Fortsetzung ruhender oder ausgesetzter Verfahren. Bei Verfahren, die bereits terminiert (Beweis-, Erörterungs- bzw. Verhandlungstermin) bzw. in der Hauptsache entschieden sind, bleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit; dies gilt auch für Rügen nach § 152a VwGO. Für Vollstreckungsverfahren nach §§ 168 ff. VwGO bleibt diejenige Kammer zuständig, die bei Erlass des zu vollstreckenden Titels i. S. d. § 168 Abs. 1 VwGO zuständig war. Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Recht, auf dem die streitige Maßnahme oder das streitige Rechtsverhältnis beruht. Maßgeblich ist insoweit die Rechtsgrundlage, auf die der angefochtene Bescheid gestützt ist oder aus der von dem Rechtsuchenden ein Anspruch hergeleitet wird.

2. Berührt ein Verfahren mehrere Sachgebiete, für die mindestens zwei Kammern zuständig sind, so obliegt der Kammer die Bearbeitung, in deren Zuständigkeit der Schwerpunkt des Verfahrens liegt. Wenn die Vorsitzenden der in Betracht kommenden Kammern insofern unterschiedlicher Auffassung sind, entscheidet das Präsidium.

3. Streitsachen aus den Rechtsgebieten

a) Datenschutzrecht

0535

b) Verwaltungskostenrecht (Gebühren, Auslagen)

1122

c) Archivrecht

1720

d) Informationsfreiheitsgesetz

1730

e) Prüfungsrecht

f) Vollstreckungsrecht einschließlich Vollstreckungskostenrecht

g) Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes und des Landes

h) Stundung, Niederschlagung und Erlass öffentlich-rechtlicher Forderungen

i) Nichtraucherschutzrecht des Bundes und des Landes

j) Kostensachen (Erinnerung gegen den Kostenansatz, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH-Vergütung)

1700

werden der Kammer zugeteilt, deren unter II. zugewiesene Sachgebiete sie betreffen. Die Streitsachen aus den in den Nr. e) bis i) genannten Rechtsgebieten erhalten jeweils die Ordnungsnummer des Sachgebietes, aus dem sie stammen. Ist die gemeinsame Vollstreckung von Forderungen im Streit, für die verschiedene Kammern zuständig sind, wird das Verfahren von der Kammer übernommen, die für die Forderung oder die Forderungen zuständig ist, die den größten Teil an dem zu vollstreckenden Gesamtbetrag ausmacht. Nach einer Verfahrenstrennung (§ 93 Satz 1 VwGO) richtet sich die Zuständigkeit nach Satz 1 bzw. nach Satz 3.

4. Verfahren aus den Sachgebieten 1800, 1810, 1820, 1900, 1910, 1920, 2000, 2100, 2200 und 2300, bei denen die Staatsangehörigkeit oder das Herkunftsland unklar ist, werden in der Weise behandelt, dass maßgeblich für die Zuständigkeit innerhalb des Gerichts der Sachvortrag des Klägers/Antragstellers im Zeitpunkt der Klageerhebung/Antragstellung ist. Beruft sich der Kläger/Antragsteller abweichend von seinem Vorbringen bei Eingang des Verfahrens (auch) auf eine Verfolgung in einem anderen Herkunftsland, so verbleibt es bei der im Zeitpunkt des Eingangs des Verfahrens begründeten Zuständigkeit. Beruft sich der Kläger/Antragsteller schon bei Eingang des Verfahrens auf die Verfolgung in zwei (oder mehreren) Herkunftsländern, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem Verfolgerland, in das der Kläger/Antragsteller in erster Linie abgeschoben oder sonst wie zurückgeführt werden soll.

5. Rechtshilfeersuchen werden von der Kammer erledigt, die für die Streitentscheidung zuständig wäre; sind Rechtshilfeersuchen - etwa nach § 180 VwGO - an eine bestimmte Richterin oder einen bestimmten Richter zu richten, ist die oder der Vorsitzende der jeweils zuständigen Kammer zuständig.

II. Zuweisung der Sachgebiete an die Kammern

1. Kammer

1. Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht

0100

1.1. Parlamentsrecht

0110

1.2. Europa-, Bundestags- und Landtagswahlrecht

0120

1.3. Parteienrecht

0130

1.4. Kommunalrecht

0140

1.4.1. Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und Gemeindeverbände / kommunalen Gebietskörperschaften

0141

1.4.2. Kommunalaufsichtsrecht

0142

1.4.3. Kommunalwahlrecht

0143

1.4.4. Finanzausgleich

0144

1.4.5. Bestattungs- und Friedhofsrecht (mit Ausnahme des Friedhofsgebührenrechts)

0146

1.5. Sparkassenrecht

0150

1.6. Staatsaufsicht über nichtkommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts

0160

1.7. Verfassung und autonome Rechte der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der Wasser- und Bodenverbände

0170

2. Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Recht der freien Berufe

0400

2.1. Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftslenkung, Marktordnung einschließlich Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht

0410

2.1.1. Subventionen (mit Ausnahme landwirtschaftlicher Subventionen)

0411

2.1.2. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und andere Zusammenschlüsse wirtschaftlicher und wirtschaftsständischer Vereinigungen einschließlich Abgabenrecht der wirtschaftsständischen Körperschaften

0412

2.1.3. Beschränkungen aufgrund des § 1 Abs. 3 des Energiesicherungsgesetzes

0413

2.1.4. Vergaberecht

0414

2.1.5. Finanzdienstleistungsaufsicht

0415

2.2. Gewerberecht einschließlich berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht und sonstiges Berufsbildungsrecht - siehe 4. Kammer Nr. 1.6.)

0420

2.2.1. Gewerbeordnung

0421

2.2.2. Handwerksrecht

0422

2.2.3. Gaststättenrecht

0423

2.3. Recht der freien Berufe einschließlich Kammerrecht (z.B. Apotheker, Architekten, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) einschließlich Abgabenrecht der berufsständischen Körperschaften

0460

2.4. Recht der Beliehenen, z.B. Schornsteinfegerrecht, Berufsrecht der Ver­messungsingenieure

0470

2.5. Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht, Wasserstraßenrecht

0480

2.6. Sonstiges Wirtschaftsrecht

0490

2.6.1. Feiertagsgesetz

0492

3. Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht

0500

3.1. Polizeirecht

0510

3.1.1. Waffenrecht

0511

3.1.2. Versammlungsrecht

0512

3.2. Ordnungsrecht

0520

3.2.1. Polizeiliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen

0521

3.2.2. Obdachlosenrecht

0522

3.2.3. Vereinsrecht

0523

3.2.4. Sammlungsrecht

0524

3.2.5. Brand- und Katastrophenschutz

0525

3.2.6. Tierschutz

0526

3.2.7. Verfahren nach dem Gesetz über den registergestützten Zensus

0536

3.3. Verkehrsrecht

0550

3.3.1. Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfung

0551

3.3.2. Personenbeförderungsrecht

0552

3.3.3. Güterkraftverkehrsrecht

0553

3.3.4. Luftverkehrsrecht

0554

3.3.5. Wasserverkehrsrecht

0555

3.3.6. Eisenbahnverkehrsrecht

0556

3.4. Wohnrecht (ohne Wohngeldrecht)

0560

3.4.1. Wohnungsbauförderungsrecht und Wohnungsbindungsrecht einschließlich Mietpreisbindung

0561

3.4.2. Wohnungsaufsichtsrecht

0562

3.5. Lotterierecht

0570

4. Ausländerrecht

0600

5. Angelegenheiten des Wohnungseigentumsgesetzes, z. B. Abgeschlossenheitsbescheid

0980

6. Berg- und Energierecht

1010

6.1. Bergrecht, Streitigkeiten nach dem Abgrabungsgesetz

1011

6.2. Energierecht

1012

6.3. Atom- und Strahlenschutzrecht

1013

7. Straßen- und Wegerecht einschließlich Sondernutzungsgebühren nach den Straßengesetzen

1040

8. Recht des öffentlichen Dienstes (einschließlich des Amtsrechts der kirchlichen Bediensteten), soweit nicht die 3. Kammer nach Nr. 4 (Eingänge ab 01.01.2018) oder die 4. Kammer nach Nr. 15 zuständig ist

1300

8.1. Recht der Bundesbeamten

1310

8.1.1. Laufbahnprüfungen

1311

8.1.2. Beförderungen

1312

8.1.3. Versetzungen und Abordnungen

1313

8.2. Soldatenrecht

1320

8.2.1. Laufbahnprüfungen

1321

8.2.2. Beförderungen

1322

8.2.3. Versetzungen und Abordnungen

1323

8.3. Recht der (unmittelbaren und mittelbaren) Landesbeamten sowie der Kirchenbeamten

1330

8.3.1. Laufbahnprüfungen

1331

8.3.2. Beförderungen

1332

8.3.3. Versetzungen und Abordnungen

1333

8.4. Recht der Richter

1340

8.4.1. Beförderungen

1342

8.4.2. Versetzungen und Abordnungen

1343

9. Wehrpflichtrecht, Wehrrecht

1350

10. Dienstrecht des Zivilschutzes

1360

11. Sonstiges (soweit nicht die anderen Kammern zuständig sind)

1700

12. Asylrecht, soweit Staatsangehörige, Staatenlose und Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit aus Israel, Jordanien, Libanon, den Palästinensischen Autonomiegebieten (Westjordanland und Gaza), der Russischen Föderation und aus Syrien, soweit nicht die 3. Kammer nach Nr. 5 (Eingänge bis einschließlich 31.12.2017) zuständig ist, betroffen sind

1800

1810

1820

1900

1910

1920

2000

2100

2200

2300

2. Kammer

1. Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Beitragsbefreiung

0250

2. Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht

0400

2.1. Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien

0411

2.2. Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft

0430

2.2.1. Agrarordnung

0431

2.2.2. Weinrecht

0432

2.3. Jagd-, Forst- und Fischereirecht

0440

3. Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschließlich Enteignung

0900

3.1. Raumordnung, Landesplanung

0910

3.2. Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

0920

3.3. Siedlungsrecht

0930

3.3.1. Streitigkeiten aus dem Reichssiedlungsgesetz

0931

3.3.2. Kleingartenrecht

0932

3.3.3. Kleinsiedlungsrecht

0933

3.3.4. Heimstättenrecht

0934

3.4. Denkmalschutz

0940

3.5. Kataster- und Vermessungsrecht

0950

3.6. Enteignungsrecht

0960

3.6.1. Streitigkeiten nach dem Bundesleistungsgesetz

0961

3.6.2. Streitigkeiten nach dem Schutzbereichgesetz

0962

3.6.3. Streitigkeiten nach dem Landbeschaffungsgesetz

0963

3.6.4. Streitigkeiten nach den Sicherstellungsgesetzen (z.B. Wassersicherstellungsgesetz, Verkehrssicherstellungsgesetz, Ernährungssicherstellungsgesetz)

0964

3.7. Recht der Außenwerbung

0990

4. Immissionsschutzrecht, soweit Windkraftanlagen betroffen sind

1021

5. Steuern

1110

5.1. Kommunale Steuern

1111

6. Ausgleichsabgaben

1150

7. Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht

1200

7.1. Recht der offenen Vermögensfragen

1210

7.1.1. Rückübertragungsrecht

1211

7.1.2. Investitionsrecht

1212

7.1.3. Vermögenszuordnungsrecht

1213

7.1.4. Treuhandrecht

1214

7.1.5. Entschädigungsrecht

1215

7.1.6. Ausgleichsleistungsrecht

1216

7.2. Bereinigung von SED-Unrecht

1220

7.2.1. Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung

1221

7.2.2. Berufliche Rehabilitierung

1222

8. Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kriegsfolgenrecht

1500

8.1. Wohngeldrecht

1510

8.2. Sozialrecht (ohne Sozialhilfe)

1520

8.2.1. Schwerbehindertenrecht

1521

8.2.2. Kriegsopferfürsorgerecht

1522

8.2.3. Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

1523

8.2.4. Ausbildungs- und Studienförderungsrecht (einschließlich Streitigkeiten wegen Studiendarlehen)

1524

8.2.5. Unterhaltsvorschussrecht

1525

8.2.6. Heizkostenzuschussrecht

1526

8.2.7. Sozialrecht nach landesrechtlichen Vorschriften (einschließlich Pflegerecht)

1527

8.2.8. Jugendarbeits- und Mutterschutzrecht (einschließlich Elternzeitrecht)

1528

8.3. Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung

1530

8.4. Jugendschutzrecht

1540

8.5. Kindergartenrecht einschließlich der Gebühren und Entgelte nach dem KiTaG, Heimrecht

1550

8.6. Kriegsfolgenrecht

1560

8.6.1. Lastenausgleichsrecht

1561

8.6.2. Häftlingshilferecht, Heimkehrrecht und Kriegsgefangenenentschädigung

1562

8.6.3. Flüchtlings- und Vertriebenenrecht

1563

8.6.4. Requisitions- und Besatzungsschädenrecht

1564

9. Sozialhilferecht (einschließlich Grundsicherung und Verfahren zu pauschaliertem Wohngeld)

1610

10. Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

1620

11. Asylrecht, soweit Staatsangehörige, Staatenlose und Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit der ehem. Sowjetunion, Moldawien, der Ukraine, Weißrussland, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, der Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und aus solchen asiatischen Staaten betroffen sind, für die nicht die übrigen Kammern zuständig sind

1800

1810

1820

1900

1910

1920

2000

2100

2200

2300

3. Kammer

1. Recht der vertraglich vereinbarten Beteiligung an den aus einer Bauleitplanung folgenden Kosten einschließlich Erschließungsvertragsrecht

0970

2. Abgabenrecht (soweit nicht eine der anderen Kammern zuständig ist)

1100

2.1. Gebühren

1120

1. Benutzungsgebührenrecht (nach/entsprechend NKAG, insbesondere Abwasser-, Abfall-, Straßenreinigungs- und Friedhofsgebühren; außerdem Wassergebühren, soweit nicht die 4. Kammer nach Nr. 9 zuständig ist; ohne Gebühren nach dem KiTaG, für die die 2. Kammer nach Nr. 8.5 zuständig ist)

1121

2.2. Beiträge

1130

2.2.1. Anschlussbeiträge

1130

2.2.2. Erschließungsbeiträge

1131

2.2.3. Ausbaubeiträge

1132

2.2.4. Kurbeiträge, Fremdenverkehrsbeiträge

1133

2.3. Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten

1140

2.4. Bescheinigungen aufgrund abgabenrechtlicher Vorschriften

1160

3. Anschluss- und Benutzungszwang, Anschluss- und Benutzungsrecht (soweit nicht Abfallbeseitigungsrecht)

1170

4. Recht des öffentlichen Dienstes (einschließlich des Amtsrechts der kirchlichen Bediensteten), soweit nicht die 1. Kammer nach Nr. 8 (Eingänge bis einschließlich 31.12.2017) oder die 4. Kammer nach Nr. 15 zuständig ist

1300

4.1. Recht der Bundesbeamten

1310

4.1.1. Laufbahnprüfungen

1311

4.1.2. Beförderungen

1312

4.1.3. Versetzungen und Abordnungen

1313

4.2. Soldatenrecht

1320

4.2.1. Laufbahnprüfungen

1321

4.2.2. Beförderungen

1322

4.2.3. Versetzungen und Abordnungen

1323

4.3. Recht der (unmittelbaren und mittelbaren) Landesbeamten sowie der Kirchenbeamten

1330

4.3.1. Laufbahnprüfungen

1331

4.3.2. Beförderungen

1332

4.3.3. Versetzungen und Abordnungen

1333

4.4. Recht der Richter

1340

4.4.1. Beförderungen

1342

4.4.2. Versetzungen und Abordnungen

1343

5. Asylrecht, soweit Staatsangehörige, Staatenlose und Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit aus Afrika, aus Syrien, soweit nicht die 1. Kammer nach Nr. 12 (Eingänge ab 01.01.2018) zuständig ist, und aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union betroffen sind, sowie alle sonstigen Verfahren, soweit nicht die übrigen Kammern zuständig sind

1800

1810

1820

1900

1910

1920

2000

2100

2200

2300

4. Kammer

1. Bildungsrecht und Sport (ohne NC-Verfahren)

0200

1.1. Schulrecht

0210

1.1.1. Schulprüfungs- und Versetzungsrecht einschließlich Nichtschülerprüfungen

0211

1.1.2. Schülerbeförderung und Kosten für Lernmittel

0212

1.2. Hochschulrecht (soweit nicht der 8. Kammer zugewiesen) einschließlich hochschulrechtlicher Abgaben

0220

1.2.1. Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer Prüfungen

0221

1.2.2. Erlaubnis zum Führen eines ausländischen akademischen Grades

0222

1.3. Wissenschaft und Kunst

0230

1.4. Film- und Presserecht

0240

1.5. Recht der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der Ordensgesellschaften

0260

1.6. Erwachsenenbildungsrecht und sonstiges Berufsbildungsrecht (soweit nicht die 1. Kammer zuständig ist - siehe 1. Kammer Nr. 2.2)

0270

1.7. Sport

0280

2. Post-, Fernmelde- und Telekommunikationsrecht

0450

3. Krankenhausrecht einschließlich Krankenhauspflegesätze

0491

4. Rettungsdienstrecht

0525

5. Personenordnungsrecht

0530

5.1. Namensrecht

0531

5.2. Staatsangehörigkeitsrecht

0532

5.3. Melderecht

0533

5.4. Pass- und Ausweisrecht

0534

6. Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

0540

6.1. Lebensmittelrecht

0541

6.2. Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung

0542

7. Recht der Titel, Orden und Ehrenzeichen (ohne akademische Grade)

0580

8. Umweltschutz

1020

8.1. Immissionsschutzrecht (soweit nicht die 2. Kammer zuständig ist)

1021

8.2. Abfallbeseitigungsrecht einschließlich Abfallabgaben nach dem Nds. Abfallabgabengesetz

1022

8.3. Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschließlich Artenschutzrecht

1023

9. Wasserrecht einschließlich wasserrechtlicher Abgaben (Abwasserabgaben, Wasserentnahmegebühren)

1030

10. Recht der Gentechnik

1050

11. Streitigkeiten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz

1060

12. Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

1070

13. Kirchensteuer

1112

14. Anschluss- und Benutzungszwang, Anschluss- und Benutzungsrecht (im Rahmen der Abfallbeseitigung)

1170

15. Recht des öffentlichen Dienstes (einschließlich des Amtsrechts der kirchlichen Bediensteten)

15.1.Recht der Bundesbeamten

15.1.1. Besoldung und Versorgung

1314

15.1.2. Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütung, Trennungsentschädigungen

1315

15.2.Soldatenrecht

15.2.1. Besoldung und Versorgung

1324

15.2.2. Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen

1325

15.3.Recht der (unmittelbaren und mittelbaren) Landesbeamten sowie der Kirchenbeamten

15.3.1. Besoldung und Versorgung

1334

15.3.2. Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen

1335

15.4.Recht der Richter

15.4.1. Besoldung und Versorgung

1344

15.4.2. Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen

1345

16. Justizverwaltungsrecht

1710

17. Asylrecht, soweit Staatsangehörige, Staatenlose und Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit aus Afghanistan, Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Iran, Mazedonien, Montenegro und Serbien sowie aus der Türkei betroffen sind

1800

1810

1820

1900

1910

1920

2000

2100

2200

2300

5. Kammer (Kammer für Disziplinarsachen / Land)

1. Disziplinarrecht der Landesbeamten

1420

6. Kammer (Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen)

1. Personalvertretungsrecht des Bundes

1381

7. Kammer (Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen)

1. Personalvertretungsrecht der Länder

1382

2. Recht der Richtervertretungen

1390

8. Kammer

1. Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber nicht als erfüllt ansehen (ohne Streitigkeiten um die Kapazitätsgrenzen, vgl. Nr. 0310)

0223

2. Numerus-clausus-Verfahren

0300

2.1. Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschule, soweit die Kapazitätsgrenzen streitgegenständlich sind, und die damit zusammenhängenden Immatrikulations- und Exmatrikulationsverfahren (NC-Verfahren), (ohne Verfahren, in denen die Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch die Bewerber nicht als erfüllt ansehen, vgl. Nr. 0223)

0310

2.2. Verteilung von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (Zentralstelle für Vergabe von Studienplätzen)

0320

9. Kammer (Kammer für Disziplinarsachen / Bund)

1. Disziplinarrecht der Bundesbeamten

1410

B. Schlussbestimmungen

Das Präsidium entscheidet, wenn im Einzelfall Zweifel über die Geschäftsverteilung bestehen.

Dr. Killinger




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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Stefanie Killinger

Verwaltungsgericht Göttingen
Berliner Straße 5
37073 Göttingen
Tel: 0551 403-2016
Fax: 05141 5937-33300

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