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Jahrespressegespräch des Verwaltungsgerichts Göttingen

Bestandsabbau wird kontinuierlich fortgesetzt.

Zu Beginn des Jahrespressegesprächs gab die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Göttingen, Frau Dr. Stefanie Killinger, einen statistischen Überblick über den Geschäftsanfall des Gerichts. Nach wie vor sei das Gericht infolge zahlreicher Asylverfahren durch einen hohen Bestand an Verfahren belastet. Die Bestände hätten von 2119 auf 1933 gesenkt werden können. Noch immer seien 1148 Asylverfahren anhängig. Diese Verfahren seien durchgängig sehr verhandlungsintensiv und nähmen auch in der Vor- und Nachbereitung viel Zeit in Anspruch. So sei zu erklären, dass die durchschnittliche Laufzeit für Klageverfahren von 10,2 auf 12,4 Monate angestiegen sei. Erfreulich sei aber, dass die Laufzeit für Eilverfahren mit 1,6 bzw. 0,8 Monaten (NC-Verfahren) fast stabil geblieben sei.

Anschließend warf Frau Dr. Killinger einen Blick zurück auf wichtige Entscheidungen des Jahres 2019 und gab einen Ausblick auf die 2020 zu erwartenden Entscheidungen.

So seien beim Gericht 2019 u.a. Verfahren zur Erweiterung der Biogasanlage in Jühnde, zur Höhe der der VHS Göttingen/Osterode nach der Kreisfusion zustehenden Fördermittel und zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Weiches Wasser Bovenden“ entschieden worden. Besonders pressewirksam sei ein Verfahren gewesen, in dem nicht entschieden werden musste – die Nachfolge der Präsidentschaft der Universität Göttingen.

Für 2020 erwarte sie u.a. Urteile zur Verbindlichkeit der Ergebnisse der Volkszählung 2011 in der Stadt Göttingen, zur Herausgabe von Motorrädern, die im Zusammenhang mit dem Verbot des Vereins Hells Angels beschlagt worden waren, zum Planfeststellungsverfahren, die Ortsdurchfahrt Groß Lengden betreffend sowie zur Klage eines Discounters, dem ein Vorhaben in Treuenhagen nicht genehmigt worden ist. Ferner sei geplant bald über das einen türkischen Staatsbürger betreffende Ausweisungseilverfahren zu entscheiden, in dessen Fall das Bundesverwaltungsgericht keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Annahme gefunden hatte, dass von ihm als islamistischen Gefährder eine terroristische Gefahr ausgehe.

„Auch dieses Jahr werden in Anbetracht der hohen Bestände für unsere Kolleginnen und Kollegen Verhandlungen in Asylsachen im Vordergrund stehen“, sagte Frau Dr. Killinger den anwesenden Medienvertreterinnen und -vertretern. Allen Kolleginnen und Kollegen sei bewusst, dass die Zeit der Ungewissheit über den Aufenthaltsstatus für die ausländischen Flüchtlinge möglichst kurzgehalten werden sollte, ohne dass den Beteiligten anderer Verfahren hieraus unzumutbare zeitliche Nachteile erwüchsen. Eingedenk der Tatsache, dass jeder Rechtsschutzsuchende einen Anspruch auf Rechtsschutz binnen angemessener Zeit habe, müssten die Kolleginnen und Kollegen bei dem Abbau der hohen Bestände noch mehr als sonst Schwerpunkte setzen. Um die für diese Priorisierung nötige Kenntnis, der hinter den Streitfällen stehenden wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interessen zu gewinnen, sei das Gericht dabei auf die Unterstützung der Verfahrensbeteiligten angewiesen.

Zum Abschluss bedankte sich Dr. Killinger bei den anwesenden Medienvertretern für die nachhaltig gute Zusammenarbeit, die sich auch unter ihrer Leitung fortgesetzt habe.

„Wir werden Sie auch 2020 über alles Wissenswerte aus dem Verwaltungsgericht Göttingen aktuell auf dem Laufenden halten und freuen uns auf Ihre Unterstützung“, versprach Dr. Killinger den Medienvertreterinnen und -vertretern bei der Verabschiedung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.02.2020

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