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Besucherinformationen

Besuch von Gerichtsverhandlungen

Die Verhandlungen am Verwaltungsgericht Göttingen sind grundsätzlich öffentlich. Nur ausnahmsweise sind sie nicht öffentlich. Sie können die Verhandlungen gern besuchen.

Die Anzahl der Besucherinnen und Besucher beschränken wir nur dann, wenn wir nicht genügend Platz im jeweiligen Sitzungssaal haben.

Bitte setzen Sie sich mit unserem Pressesprecher unter VGGOE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de in Verbindung, wenn Sie einen Besuch planen. Er kann Ihnen sagen, wann eine Sitzung stattfindet.

Einlasskontrollen

Das Verwaltungsgericht Göttingen verfügt über ein effektives Sicherheitskonzept.

Es werden regelmäßig unangekündigte Eingangskontrollen mit einem Metalldetektor sowie Durchsuchungen von Personen und mitgeführten Gegenständen durch speziell hierauf geschulte Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister durchgeführt. Dies geschieht insbesondere, wenn der Verdacht auf Gewalttaten oder Störungen besteht. Unabhängig davon sind die Wachtmeister befugt, im Verdachtsfall Durchsuchungen und andere Maßnahmen durchzuführen.

Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts sind angewiesen, auffällige oder randalierende Personen sowie verdächtige Umstände sofort zu melden. Dies führt zu einer umgehenden Überprüfung durch die Justizwachtmeister. Ein Alarmsystem stellt sicher, dass innerhalb kürzester Zeit im gesamten Gerichtsgebäude Hilfe zur Verfügung steht. Durch die zentrale Lage des Gerichts ist zudem die Polizei innerhalb von wenigen Minuten im Gericht.

Alle Besucherinnen und Besucher des Gerichts werden darauf hingewiesen, dass Waffen oder andere gefährliche Gegenstände grundsätzlich nicht mit ins Gericht gebracht werden dürfen. Beim Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wird Strafanzeige erstattet.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
21.02.2017
zuletzt aktualisiert am:
21.11.2018

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