Niedersachsen klar Logo

Streit um Erlebnismarkt in Bad Sachsa vor Verwaltungsgericht beigelegt

Die Beteiligten eines Verfahrens um den wöchentlichen Erlebnismarkt in der Innenstadt von Bad Sachsa haben sich vor dem Verwaltungsgericht Göttingen geeinigt.

Zum Hintergrund: Im April 2018 erteilte die Stadt Bad Sachsa der städtischen Holding eine straßenrechtliche Genehmigung zur Durchführung des wöchentlichen Sommermarkts für das Jahr 2018. Der Sommermarkt ist ein Wochenmarkt mit Speise- und Getränkeausschank sowie Live-Musik bis in den Abend hinein. Gegen die Genehmigung wandte sich im Juli vergangenen Jahres ein Anwohner an das Verwaltungsgericht. Er machte geltend, dass von dem Markt erhebliche Lärmbelästigungen bis in die späten Abendstunden ausgehen würden.

Wenige Tage nach Eingang des Verfahrens erörterte das Verwaltungsgericht vor Ort mit den Beteiligten die Möglichkeiten einer Einigung unter Wahrung der wechselseitigen Interessen. Im Anschluss daran beschränkte die Stadt Bad Sachsa den Ausschank von Speisen und Getränken zeitlich bis maximal 21 Uhr. Der Landkreis Göttingen als zuständige Immissionsschutzbehörde begrenzte die Musikdarbietungen bis 21 Uhr und die Anzahl der Veranstaltungen mit Live-Musik auf 18 Ereignisse im Jahr. Außerdem setzte er die einzuhaltenden Lärmrichtwerte fest, nachdem er während eines Wochenmarktes eine Lärmmessung durchgeführt hatte. Daneben stattete die Bad Sachsa Holding als Betreiberin ihre mobile Bühne mit einem besonderen Akustikmolton aus. Dabei handelt es sich um Vorhänge am Bühnenrand, die zur Reduzierung des Schallpegels beitragen.

Diese Vorgehensweisen wurden nunmehr in einen gerichtlichen Vergleich (Az.: 1 B 408/18) überführt, mit dem die Beteiligten den Rechtsstreit gütlich beigelegt haben. Einer streitigen gerichtlichen Entscheidung bedarf es daher nicht mehr. Der Vergleich schafft für die Verfahrensbeteiligten die notwendige Rechtssicherheit, um auch in diesem Jahr den Erlebnismarkt in der Uffestraße durchführen zu können.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.03.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Michael Neumeister

Verwaltungsgericht Göttingen
Berliner Straße 5
37073 Göttingen
Tel: 0551 403-2039
Fax: 05141 5937-33300

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln