
Wegbeschreibung
Das Gericht ist vom Bahnhof und dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) aus in ca. 5 Minuten zu Fuß zu erreichen.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Die nächstgelegenen Bushaltestellen sind die Haltestellen:
- Landgericht, |
Linie 1,8 und 13 |
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- Weender Straße West bzw. Ost, |
Linie 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,13 und 14 |
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- Auditorium, |
Linie 2,3,5,9,10,12 und 14 |
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- Bahnhof |
Linie 4,6,8,10,12 und 13 |
Parkmöglichkeiten
Direkt am Gericht gibt es nur einen Behindertenparkplatz. Wenn Sie diesen in Anspruch nehmen möchten, empfielt es sich, dies vorab unter der Telefonnummer
0551 403-2040 oder 0551 403-2041
anzumelden.
Im Übrigen handelt es sich bei dem Parkplatz neben dem Gerichtsgebäude um einen nicht dem Gericht gehörenden Privatparkplatz, für dessen widerrechtliche Nutzung vom Eigentümer nicht unerhebliche Kosten in Rechnung gestellt werden.
Es wird daher die Benutzung des nahegelegenen Parkhauses in der Reitstallstraße oder des einige Minuten weiter entfernten Parkplatzes Schützenplatz empfohlen.

Mit dem niedersächsischen Justiznavigator können Sie sich eine Anfahrtskizze erstellen lassen und sich mittels eines Luftbildes eine ersten Eindruck Ihres Zieles verschaffen. Sie brauchen nur die Adresse des Zielortes einzugeben.