Artikel-Informationen
erstellt am:
01.08.2011
Gegenstand der beiden Eilrechtsverfahren war die Allgemeinverfügung der Gemeinde Gleichen, die Grundschule jahrgangsweise nach und nach aufzuheben. Hiergegen hatten mehrere Antragsteller geklagt und gleichzeitig Eilrechtsschutz begehrt. Im Juni des Jahres hatte sich bereits das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit der parallel von der Gemeinde durch Satzung getroffenen Entscheidung befasst, die Schulbezirke so zu verändern, dass Schülerinnen und Schüler aus Reinhausen die Grundschule in Diemarden besuchen sollen. Das Oberverwaltungsgericht hatte diese Entscheidung für rechtmäßig erachtet und sich auch schon zur Rechtmäßigkeit der Schulaufhebungsentscheidung geäußert (Beschluss vom 17.06.2011 -2 MN 31/11).
Dem schloss sich das Verwaltungsgericht jetzt unter Bezugnahme auf die Ausführungen des OVG an. Soweit die Antragsteller darüber hinaus geltend gemacht hatten, dass Rechte der Lehrkräfte und anderer Mitarbeiter der Grundschule Reinhausen verletzt würden und dass die von der Gemeinde Gleichen getroffene Entscheidung hohe Folgekosten mit sich bringen würde, führte das Gericht aus, die Antragsteller könnten sich insoweit nicht auf die Verletzung eigener Rechte berufen.Artikel-Informationen
erstellt am:
01.08.2011