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Verfahren wegen verdeckter Personenüberwachung eingestellt

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat heute ein Klageverfahren nach Durchführung eines nichtöffentlichen Erörterungstermins und übereinstimmender Erledigungserklärung der Beteiligten eingestellt, in dem es um die Datenerhebung nach §§ 34, 35 Nds. Sicherheits- und Ordnungsgesetzes ging (1 A 220/05).

Gegen den Kläger, einen Gegner der sog. Castortransporte, hatte die beklagte Polizeidirektion Göttingen im September 2004 eine planmäßig angelegte verdeckte Personenbeobachtung (§ 34 Nds. SOG) und den verdeckten Einsatz technischer Mittel (§ 35 Nds. SOG) angeordnet und durchgeführt. Der Kläger wandte sich mit seiner Klage gegen die Anordnungen und verlangte die Löschung der während der Maßnahme erhobenen Daten und Unterlagen. Er machte insbesondere geltend, die Bestimmungen, auf die die Anordnungen gestützt sind, seien verfassungswidrig. (Zur Erinnerung: Mit Urteil vom 27. Juli 2005 -1 BvR 668/04- hatte das Bundesverfassungsgericht die in sachlichem Zusammenhang stehende Regelung in § 33 a Nds. SOG (Datenerhebung durch Überwachung der Telekommunikation) für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt).

Das Gericht äußerte in der heutigen Sitzung unabhängig von der Verfassungsmäßigkeit der Rechtgrundlagen für die angeordneten Maßnahmen rechtliche Bedenken gegen die Anordnungen. Es vermisste die bei Anwendung der §§ 34, 35 Nds. SOG erforderliche schriftliche Begründung für die Maßnahmen. Daraufhin hob die Beklagte ihre Anordnung vom 28. September 2004 auf und sicherte zu, die im Rahmen der Beobachtung sowohl in Papierform wie auch in elektronischer Form erhobenen Daten physikalisch zu löschen und zu vernichten. Die Löschung und Vernichtung werde auch insoweit erfolgen, als eine Weiterleitung der Daten des Klägers an Dritte erfolgt sein sollte. Anschließend erklärten die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, so dass das Verfahren zur Kostenlast der Beklagten unanfechtbar eingestellt wurde. Ein Urteil wird in dieser Sache nicht ergehen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.10.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

Verwaltungsgericht Göttingen
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37073 Göttingen
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Fax: 05141 5937-33300

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