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Verwaltungsgericht hat zur Nachfolge der Universitätsleitung Göttingen keine Entscheidung getroffen

Am Verwaltungsgericht Göttingen ist seit dem 06. August 2019 ein Eilantrag eines Mitbewerbers anhängig, in dem die Rechtmäßigkeit der Wahl Sascha Spouns als Nachfolger der Präsidentin der Georg-August-Universität Göttingen Ulrike Beisiegel bestritten wird.


In der Presse ist gelegentlich der Eindruck erweckt worden, das Gericht habe in dieser Sache bereits eine Entscheidung getroffen und die Ernennung Sascha Spouns gestoppt. Das Gericht sieht sich im Interesse der Beteiligten und der Öffentlichkeit zu der Feststellung veranlasst, dass diese Darstellung falsch ist.


Richtig ist vielmehr, dass die Georg-August-Universität mit der gerichtlichen Erstverfügung gebeten worden ist, bis zu einer Entscheidung des Gerichts in diesem Verfahren Herrn Spoun nicht zu ernennen. Dieses Vorgehen ist in Eilverfahren wie dem vorliegenden im Verhältnis zwischen Gericht und Behörde in Deutschland üblich, um den begehrten Rechtsschutz nicht zu gefährden, was der Fall wäre, würde der Konkurrent vor einer Entscheidung des Gerichts bereits ernannt. Rechtliche Bindung kommt einer solchen Bitte nicht zu, so dass von einer stattgebenden Entscheidung nicht gesprochen werden kann.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.08.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Dieter Wenderoth

Verwaltungsgericht Göttingen
Berliner Straße 5
37073 Göttingen
Tel: 0551 403-2027
Fax: 05141 5937-33300

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