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Geschäfte dürfen während des Wurstmarkts in Duderstadt geöffnet sein

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Beschluss von heute entschieden, dass die für Sonntag geplante Öffnung der Geschäfte während des Wurstmarkts in Duderstadt stattfinden darf (1 B 237/21).

Die Stadt Duderstadt erlaubte den in der historischen Altstadt von Duderstadt gelegenen Geschäften die Öffnung am Sonntag, dem 07.11.2021 während des sog. Eichsfelder Wurstmarktes. Hiergegen wandte sich die Gewerkschaft Verdi mit Klage und Eilantrag. Sie trägt vor, sich dafür einzusetzen, dass der Sonntag arbeitsfrei bleibe und ist der Ansicht, die Bewilligung eines verkaufsoffenen Sonntags verstoße gegen das Nds. Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffZG).

Dem ist das Gericht mit seinem Beschluss nicht gefolgt. Zwar könne sich Verdi als Gewerkschaft auf die Einhaltung der Vorschriften des NLöffZG berufen. Ein Verstoß gegen das Gesetz liege jedoch nicht vor. Verkaufsstellen dürften an Sonntagen geöffnet werden, wenn dafür ein besonderer Anlass vorliege. Das setze voraus, dass die Sonntagsöffnung nur ein bloßer Annex zu einer Veranstaltung sei, die einen beträchtlichen Besucherstrom anziehe. Dies sei bei dem Eichsfelder Wurstmarkt nach den Erfahrungen der Vergangenheit der Fall. Die Öffnung der Ladengeschäfte sei dessen Annex.

Gegen diese Entscheidung kann Verdi Beschwerde beim Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. Die Verfahrensvorgänge liegen dort bereits vor, so dass ggf. kurzfristig eine Beschwerdeentscheidung getroffen werden könnte.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.11.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Dieter Wenderoth

Verwaltungsgericht Göttingen
Berliner Straße 5
37073 Göttingen
Tel: 0551 403-2027
Fax: 05141 5937-33300

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