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Jahrespressegespräch des Verwaltungsgerichts Göttingen

Trotz höherer Erledigungszahlen bleiben die Bestände hoch.

Zu Beginn des Jahrespressegesprächs gab die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Göttingen, Frau Dr. Stefanie Killinger, einen statistischen Überblick über den Geschäftsanfall des Gerichts. Nach wie vor sei das Gericht infolge zahlreicher Asylverfahren durch einen hohen Bestand an Verfahren belastet. Obwohl 2018 etwa 150 Klageverfahren mehr erledigt worden seien als 2017, seien die Bestände um etwa 200 Verfahren von 1904 auf 2109 angestiegen. Viele Verfahren brächten einen hohen Ermittlungsaufwand mit sich, so dass zu erklären sei, dass die durchschnittliche Laufzeit für Klageverfahren von 6,5 auf 10,2 Monate angestiegen sei. Erfreulich sei aber, dass die Laufzeit für Eilverfahren mit 1,3 bzw. 0,7 (NC-Verfahren) stabil geblieben sei.

Anschließend warf Frau Dr. Killinger einen Blick zurück auf wichtige Entscheidungen des Jahres 2018 und gab einen Ausblick auf die 2019 zu erwartenden Entscheidungen. So seien beim Gericht 2018 u.a. Verfahren zur Schmutzwasserkanalsanierung in Göttingen, zu einem Amtsausübungsverbot wegen Nähe zur Reichsbürgerbewegung, zur Umstrukturierung der Heliosklinik Northeim, zu mehreren umstrittenen Bauvorhaben, zur Rückforderung von Förderleistungen für den Umbau der Fußgängerzone von der Stadt Göttingen oder zum Ausschluss eines Personalratsmitglieds aus dem Gremium wegen Verletzung der Geheimhaltungsvorschriften entschieden worden. Für 2019 erwarte sie u.a. Urteile zu Windkraft- und Biogasanlagen in Jühnde, zur Höhe der der VHS Göttingen/Osterode nach der Kreisfusion zustehenden Fördermittel, zu der baurechtlichen Zulässigkeit eines Parkhauses am Wall, zur Ortsdurchfahrt Klein Lengden oder zu einigen polizeirechtlichen Streitverfahren.

„Zahlenmäßig werden für unsere Kolleginnen und Kollegen auch 2019 wieder Verhandlungen in Asylsachen im Vordergrund stehen“, sagte Frau Dr. Killinger den anwesenden Medienvertreterinnen und -vertretern. Allen Kolleginnen und Kollegen sei bewusst, dass die Zeit der Ungewissheit über den Aufenthaltsstatus für die ausländischen Flüchtlinge möglichst kurzgehalten werden sollte, ohne dass den Beteiligten anderer Verfahren hie-raus unzumutbare zeitliche Nachteile erwüchsen. Eingedenk der Tatsache, dass jeder Rechtsschutzsuchende einen Anspruch auf Rechtsschutz binnen angemessener Zeit habe, müssten die Kolleginnen und Kollegen bei dem Abbau der hohen Bestände noch mehr als sonst Schwerpunkte setzen. Um die für diese Priorisierung nötige Kenntnis, der hinter den Streitfällen stehenden wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interessen zu gewinnen, sei das Gericht dabei auf die Unterstützung der Verfahrensbeteiligten angewiesen.

Zum Abschluss bedankte sich Dr. Killinger bei den anwesenden Medienvertretern für die nachhaltig gute Zusammenarbeit, die sich auch unter ihrer Leitung fortgesetzt habe.

„Wir werden Sie auch 2019 über alles Wissenswerte aus dem Verwaltungsgericht Göttingen aktuell auf dem Laufenden halten und freuen uns auf Ihre Unterstützung“, versprach Dr. Killinger den Medienvertreterinnen und -vertretern bei der Verabschiedung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Dieter Wenderoth

Verwaltungsgericht Göttingen
Berliner Straße 5
37073 Göttingen
Tel: 0551 403-2027
Fax: 05141 5937-33300

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