Artikel-Informationen
erstellt am:
13.11.2013
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Beschlüssen vom 30. Oktober 2013 die Georg-August-Universität Göttingen lediglich für das 2. Fachsemester im Studiengang Medizin verpflichtet, über die festgesetzte Kapazität hinaus einen weiteren Studenten aufzunehmen.
Knapp 600 Antragstellerinnen und Antragsteller haben zum Wintersemester 2013/2014 erneut versucht, durch gerichtliche Hilfe einen Studienplatz an der Georg-August-Universität außerhalb der durch Verordnung festgelegten und vergebenen Studienplatzkapazität zu erhalten (sog. verborgene Studienplätze). Anders als in den vergangenen Jahren akzeptierte das Gericht die von der Universität und dem Nds. MWK vorgenommene Kapazitätsberechnung in den Studiengängen Psychologie, Human- und Zahnmedizin im Wesentlichen. Lediglich im 2. Fachsemester des Studiengangs Medizin wurde eine weitere Bewerberin vom Gericht zugelassen. Teilweise rückte die Kammer aufgrund neuer Informationen von ihrer früher vertretenen Rechtsauffassung ab, teilweise folgte die Universität den vom Gericht aufgestellten Vorgaben.
Die Beschlüsse haben die Aktenzeichen 8 C 477/13 u.a. (Humanmedizin), 8 C 507/13 u.a. (Klinische Medizin), 8 C 485/13 u.a. (Zahnmedizin) sowie 8 C 499/13 (Psychologie).
Gegen sie können die nicht zum Zuge gekommenen Antragstellerinnen und Antragsteller innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei dem Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
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13.11.2013