Referendarausbildung
Beim Verwaltungsgericht Göttingen werden nach Maßgabe der §§ 7 Abs. 1 Nr. 5 d NJAG, 29 Abs. 1 Nr. 2 b NJAVO Referendarinnen und Referendare in der Wahlstation ausgebildet. An einem Ausbildungsplatz interessierte Referendarinnen und Referendare werden gebeten, in ihrem an die Behördenleitung adressierten Bewerbungsschreiben mindestens anzugeben:
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vollständige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
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Aktenzeichen des ihre Ausbildung leitenden Oberlandesgerichts
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gewünschter Ausbildungszeitraum
Bei Bewerbungen von Referendarinnen und Referendaren aus anderen Bundesländern (§ 27 Abs. 3 NJAVO) ist zusätzlich eine Zustimmungserklärung der ausbildenden Behörde beizufügen.
Ein für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 NJAG erforderliches Praktikum kann bei den Verwaltungsgerichten leider nicht absolviert werden.
Bei Fragen zur Referendarausbildung wenden Sie sich bitte an:
Richter am Verwaltungsgericht Dr. Lothar Rudolph, Telefon: 0551 403-2024