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Zeugen

Rechte und Pflichten von Zeuginnen oder Zeugen vor Gericht:

Muss ich vor Gericht erscheinen?

Ja. Das Gesetz verpflichtet Sie, vor Gericht zu erscheinen.

Das gilt auch, wenn Sie meinen, nichts oder nur Unwesentliches beitragen zu können. Nur wenn Sie einen schwerwiegenden Grund haben (z.B. Krankheit, ein Auslandsaufenthalt), müssen Sie nicht kommen. Darüber entscheidet das Gericht. Setzen Sie sich deshalb unbedingt frühzeitig mit dem Gericht in Verbindung, wenn Sie nicht kommen können.

Muss ich vor Gericht aussagen?

Grundsätzlich ja.

Ausnahmsweise müssen Sie nicht aussagen, wenn Sie sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können. Darüber werden Sie in der Verhandlung von der zuständigen Richterin oder dem zuständigen Richter informiert („Zeugenbelehrung“).

Was erwartet das Gericht von mir?

Als Zeugin oder Zeuge sagen Sie zu einem tatsächlichen Geschehen aus, von dem Sie durch eigenes Erleben oder durch die Berichte anderer erfahren haben. Sie sagen nicht zu Ihrer Meinung aus.

Schildern Sie dem Gericht, was Sie noch konkret erinnern. Beschränken Sie sich bei Ihrer Aussage immer auf das, was Sie selbst gesehen, gehört oder auf andere Weise wahrgenommen haben. Machen Sie deutlich, wenn Sie sich nicht mehr gut erinnern können. Lassen Sie nichts weg, erfinden Sie nichts hinzu.

Wenn Sie über Aufzeichnungen oder andere Unterlagen zu dem Vorfall verfügen, dann bringen Sie diese zum Termin mit. Das Gericht erwartet nicht von Ihnen, alles auswendig zu wissen.

Was ist, wenn ich für die Reise zum Gericht kein Geld habe?

Wenn Sie für die Anreise zum Gericht nicht genügend Geld haben, kann Ihnen auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen eine Fahrkarte für Bus oder Bahn zur Verfügung gestellt werden. Nur ausnahmsweise wird ein Vorschuss in Geld für die Anreise bezahlt. Bitte stellen Sie rechtzeitig einen Antrag.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
21.02.2017
zuletzt aktualisiert am:
18.06.2019

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